Durchgangsarzt
Nach einem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall sollten Verletzte einen D-Arzt aufsuchen, damit die richtige medizinische Versorgung sichergestellt ist.
Der D-Arzt übernimmt die Erstversorgung, die weiterführende Behandlung und deren Koordination.
Durchgangsarzt
Nach einem Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall sollten Verletzte einen D-Arzt aufsuchen, damit die richtige medizinische Versorgung sichergestellt ist.
Der D-Arzt übernimmt die Erstversorgung, die weiterführende Behandlung und deren Koordination.
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Ein Durchgangsarzt – kurz: D-Arzt –ist die erste Anlaufstelle bei Arbeits- und Wegeunfällen. Als Arbeitsunfälle gelten auch Unfälle in Schulen, Kitas und Kindergärten. Träger ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mit den verschieden Berufsgenossenschaften.
In deren Auftrag sind die D-Ärzte dann für die schnelle und fachärztliche Versorgung zuständig.
Durchgangsärzte sind auf die Behandlung von Verletzungen bei Arbeitsunfällen spezialisiert.
Aufgaben eines Durchgangsarztes
- Erstellung der ersten Diagnose unter Berücksichtigung des Unfallgeschehens.
- Durchführung der medizinischen Erstversorgung.
- Verfassen des Arztberichts, der dann an die jeweilige Unfallversicherung geht.
- Entscheidung über die Weiterbehandlung durch Fachärzte und andere Einrichtungen.
- Durchführung oder ggf. Koordination der an- und abschließenden Behandlung.
Zulassung als Durchgangsarzt
Als Durchgangsarzt zugelassen werden können nur Mediziner, die bereits Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sind. Darüber hinaus sind ein qualifizierter Abschluss der „Speziellen Unfallchirurgie“ und ein Tätigkeitsnachweis aus der unfallchirurgischen Abteilung eines spezialisierten Krankenhauses notwendig. Die endgültige Zulassung erfolgt durch die zuständigen Landesverbände.
Qualifikation von Dr. med. Malte Plato
Als Durchgangsarzt zugelassen werden können nur Mediziner, die bereits Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sind. Darüber hinaus sind ein qualifizierter Abschluss der „Speziellen Unfallchirurgie“ und ein Tätigkeitsnachweis aus der unfallchirurgischen Abteilung eines spezialisierten Krankenhauses notwendig. Die endgültige Zulassung erfolgt durch die zuständigen Landesverbände.
Hintergrund
Als Träger der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die Gemeindeunfallversicherungsverbände in der Gewährleistungsflicht, für die schnellstmögliche und sachgemäße medizinische Behandlung der Bürgerinnen und Bürgern bei Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen. Mit dem Einsetzen von D-Ärzten für die Erstversorgung und die Koordination der Weiterbehandlung wird dieser Verpflichtung Rechnung getragen.
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